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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

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Katalog›Kapitel 04›04 02›Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen
04 02 15

Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen

Nicht gefährlich
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Spiegeleintrag

04 02 14*Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthaltengefährliche Variante

Spiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
Zur Bundesland-Übersicht →
Klassifikation
Schlüssel04 02 15
Kapitel04
Gruppe04 02
Gefährlichkeit✓ Nicht gefährlich
SpiegeleintragJa
Gleiche Gruppe
04 02 09Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)04 02 10organische Stoffe aus Naturstoffen (z.B. Fette, Wachse)04 02 14*Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten04 02 16*Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten04 02 17Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen04 02 19*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
API-Zugriff
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