06 05 02*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Gefährlicher Abfall
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Erklärung
Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).
Spiegeleintrag
06 05 03Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallennicht gefährliche VarianteSpiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.
Bundesland-Hinweise
Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
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