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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

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Katalog›Kapitel 08›08 01›Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen
08 01 18

Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen

Nicht gefährlich
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Spiegeleintrag

08 01 21*Farb- oder Lackentfernerabfällegefährliche Variante

Spiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
Zur Bundesland-Übersicht →
Klassifikation
Schlüssel08 01 18
Kapitel08
Gruppe08 01
Gefährlichkeit✓ Nicht gefährlich
SpiegeleintragJa
Gleiche Gruppe
08 01 11*Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten08 01 12Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen08 01 13*Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten08 01 14Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen08 01 15*wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten08 01 16wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter
API-Zugriff
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