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Kapitel 08
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Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen
08 03 13
Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen
Nicht gefährlich
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Erklärung
Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).
Bundesland-Hinweise
Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
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