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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

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Katalog›Kapitel 10›10 03›Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt
10 03 20

Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt

Nicht gefährlich
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
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Klassifikation
Schlüssel10 03 20
Kapitel10
Gruppe10 03
Gefährlichkeit✓ Nicht gefährlich
SpiegeleintragNein
Gleiche Gruppe
10 03 02Anodenschrott10 03 04*Schlacken aus der Erstschmelze10 03 05Aluminiumoxidabfälle10 03 08*Salzschlacken aus der Zweitschmelze10 03 09*schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze10 03 15*Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
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