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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

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Katalog›Kapitel 10›10 05›Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen
10 05 11

Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen

Nicht gefährlich
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Spiegeleintrag

10 05 10*Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgebengefährliche Variante

Spiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
Zur Bundesland-Übersicht →
Klassifikation
Schlüssel10 05 11
Kapitel10
Gruppe10 05
Gefährlichkeit✓ Nicht gefährlich
SpiegeleintragJa
Gleiche Gruppe
10 05 01Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)10 05 03*Filterstaub10 05 04andere Teilchen und Staub10 05 05*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung10 05 06*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung10 05 08*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
API-Zugriff
GET /api/v1/avv/100511API-Dokumentation →