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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

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Katalog›Kapitel 10›10 10›Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen
10 10 06

Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen

Nicht gefährlich
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Spiegeleintrag

10 10 07*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießengefährliche Variante

Spiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
Zur Bundesland-Übersicht →
Klassifikation
Schlüssel10 10 06
Kapitel10
Gruppe10 10
Gefährlichkeit✓ Nicht gefährlich
SpiegeleintragJa
Gleiche Gruppe
10 10 03Ofenschlacke10 10 05*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen10 10 07*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen10 10 08Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen10 10 09*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält10 10 10Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt
API-Zugriff
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