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Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
Gefährlicher Abfall
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Erklärung
Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).
Bundesland-Hinweise
Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
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