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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

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Katalog›Kapitel 15›15 01›Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 01 10*

Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Gefährlicher Abfall
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
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Klassifikation
Schlüssel15 01 10*
Kapitel15
Gruppe15 01
Gefährlichkeit⚠ Gefährlich *
SpiegeleintragNein
Gleiche Gruppe
15 01 01Verpackungen aus Papier und Pappe15 01 02Verpackungen aus Kunststoff15 01 03Verpackungen aus Holz15 01 04Verpackungen aus Metall15 01 05Verbundverpackungen15 01 06gemischte Verpackungen
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