16 01 21*
gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen
Gefährlicher Abfall
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Erklärung
Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).
Spiegeleintrag
16 01 12Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallennicht gefährliche VarianteSpiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.
Bundesland-Hinweise
Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
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