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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

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Katalog›Kapitel 16›16 05›Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen
16 05 05

Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen

Nicht gefährlich
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Spiegeleintrag

16 05 04*gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)gefährliche Variante

Spiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
Zur Bundesland-Übersicht →
Klassifikation
Schlüssel16 05 05
Kapitel16
Gruppe16 05
Gefährlichkeit✓ Nicht gefährlich
SpiegeleintragJa
Gleiche Gruppe
16 05 04*gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)16 05 06*Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien16 05 07*gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten16 05 08*gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten16 05 09gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05
API-Zugriff
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