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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

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Katalog›Kapitel 08›16 08›gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07)
16 08 01

gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07)

Nicht gefährlich
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Spiegeleintrag

16 08 07*gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sindgefährliche Variante

Spiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
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Klassifikation
Schlüssel16 08 01
Kapitel08
Gruppe16 08
Gefährlichkeit✓ Nicht gefährlich
SpiegeleintragJa
Gleiche Gruppe
16 08 02*gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten16 08 03gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.16 08 04gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07)16 08 05*gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten16 08 06*gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden16 08 07*gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
API-Zugriff
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