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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

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Katalog›Kapitel 19›19 01›Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 11*

Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten

Gefährlicher Abfall
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Spiegeleintrag

19 01 12Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallennicht gefährliche Variante

Spiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
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Klassifikation
Schlüssel19 01 11*
Kapitel19
Gruppe19 01
Gefährlichkeit⚠ Gefährlich *
SpiegeleintragJa
Gleiche Gruppe
19 01 02Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt19 01 05*Filterkuchen aus der Abgasbehandlung19 01 06*wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle19 01 07*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung19 01 10*gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung19 01 12Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen
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