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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

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Katalog›Kapitel 19›19 10›Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen
19 10 04

Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen

Nicht gefährlich
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Spiegeleintrag

19 10 03*Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthaltengefährliche Variante

Spiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
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Klassifikation
Schlüssel19 10 04
Kapitel19
Gruppe19 10
Gefährlichkeit✓ Nicht gefährlich
SpiegeleintragJa
Gleiche Gruppe
19 10 01Eisen- und Stahlabfälle19 10 02NE-Metall-Abfälle19 10 03*Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten19 10 05*andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten19 10 06andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen
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