Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
Gefährlicher Abfall
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Erklärung
Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).
Spiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.