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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

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Katalog›Kapitel 10›10 01›wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 22*

wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten

Gefährlicher Abfall
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Spiegeleintrag

10 01 17Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallennicht gefährliche Variante

Spiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
Zur Bundesland-Übersicht →
Klassifikation
Schlüssel10 01 22*
Kapitel10
Gruppe10 01
Gefährlichkeit⚠ Gefährlich *
SpiegeleintragJa
Gleiche Gruppe
10 01 01Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt10 01 02Filterstäube aus Kohlefeuerung10 01 03Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz10 01 04*Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung10 01 05Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form10 01 07Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen
API-Zugriff
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