avv.valeoro.net.de
KatalogWizardBundesländerAPI
avv.valeoro.net

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

KatalogAPIImpressumDatenschutzGitHub
Katalog›Kapitel 10›10 10›Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
10 10 14

Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen

Nicht gefährlich
Übersicht
Bundesländer
FAQ
API

Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Spiegeleintrag

10 10 13*Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthaltengefährliche Variante

Spiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
Zur Bundesland-Übersicht →
Klassifikation
Schlüssel10 10 14
Kapitel10
Gruppe10 10
Gefährlichkeit✓ Nicht gefährlich
SpiegeleintragJa
Gleiche Gruppe
10 10 03Ofenschlacke10 10 05*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen10 10 06Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen10 10 07*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen10 10 08Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen10 10 09*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
API-Zugriff
GET /api/v1/avv/101014API-Dokumentation →