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Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert BGBl. I S. 1533).

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Katalog›Kapitel 10›10 11›Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt
10 11 12

Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt

Nicht gefährlich
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
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Klassifikation
Schlüssel10 11 12
Kapitel10
Gruppe10 11
Gefährlichkeit✓ Nicht gefährlich
SpiegeleintragNein
Gleiche Gruppe
10 11 03Glasfaserabfall10 11 05Teilchen und Staub10 11 09*Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen10 11 10Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt10 11 11*Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Kathodenstrahlröhren)10 11 13*Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
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