15 02 02*

Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Gefährlicher Abfall
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Erklärung

Erklärung wird noch ergänzt. Verbindlich ist die Bezeichnung gemäß AVV.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist die amtliche Fassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (BGBl. I S. 1533).

Spiegeleintrag

15 02 03Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallennicht gefährliche Variante

Spiegeleinträge sind Paare aus einer gefährlichen und einer nicht gefährlichen Abfallart. Die Zuordnung hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab.

Bundesland-Hinweise

Bundesland-spezifische Regelungen werden sukzessive ergänzt.
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